30/01/2023 | News

Eigentümer, Vermieter, Bauherren:
was sich 2023 ändert – Teil 1

Gesetze Hammer.jpg - Immobilienmakler in Heilbronn

Kein Jahresanfang ohne geänderte Gesetze – auch in diesem Jahr müssen sich Eigentümer, Vermieter und Bauherren auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen lesen Sie hier.


Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten für den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden. Ist die Energiebilanz einer Immobilie sehr schlecht, tragen Vermieter 95 Prozent und Mieter 5 Prozent der Kosten. Ist die Energiebilanz sehr gut, etwa Standard EH55, tragen Mieter 100 Prozent der Kosten. Die Aufteilung der Kosten richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Gaspreisbremse

80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Gas und Fernwärme werden zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gedeckelt. Zur Ermittlung des Preisdeckels wurde der Abschlag für September 2022 zugrunde gelegt. Der Preis für Gas in diesem Zeitraum beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto).

Was darüber hinaus verbraucht wird, wird zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei Wohngebäuden, die zentral geheizt werden, wird der Rabatt an die Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln verrechnet.

Hydraulischer Abgleich gemäß Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMav)

Sowohl bei Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungssystemen mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche als auch bei Wohngebäuden ab zehn Wohneinheiten muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei weniger Wohneinheiten haben Eigentümer noch bis zum 15. September 2024 Zeit.

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind somit künftig steuerfrei. Das soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten.

Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Zum 1. Januar 2023 wurde der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent angehoben. Damit gilt er für Wohngebäude, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden.

Sind Sie unsicher, worauf Sie ab jetzt als Eigentümer oder Vermieter achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © terroa/Depositphotos.com

Optional Tagline

CTA Headline zur News

07131.39 08 5-0

Fragen Sie sich: Welches Argument würde mich als Besucher jetzt dazu bringen, meine Kontaktdaten zu hinterlassen? Begriffe, die wenig Aufwand und niederschwellige Kosten/Nutzen suggerieren, erleichtern den Zugang zu Ihren Besuchern: „unverbindlich“, „kostenlos“, „schnell“ sind bewährte Triggerworte für Call to Actions.

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Impressum
Datenschutz

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr

{ "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 276 in file \/homepages\/17\/d86879893\/htdocs\/2022.wernerimmobilien.com\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }