26/04/2023 | News

Diese Gesetze muss Ihr Makler kennen

Gesetze Hammer.jpg - Immobilienmakler in Heilbronn

Bei seiner Arbeit bietet ein Makler viele Dienstleistungen rund um Kauf und Verkauf von Immobilien an. Dazu ist ein breites Wissen zu ganz unterschiedlichen Themen notwendig. Ein seriöser und kompetenter Makler kennt zum Beispiel alle Verordnungen und Gesetze, die für die Immobilien- und Wohnwirtschaft vonnöten sind. Ein kleiner Überblick. 


Damit beim Verkauf oder dem Erwerb einer Immobilie alles rechtlich sicher abläuft, beschäftigt sich ein Makler fortlaufend mit aktuellen Gesetzeslagen. Schließlich geht es darum, Eigentümer und Kaufinteressenten umfassend beraten und sie während des Kaufprozesses kompetent begleiten zu können.

 

Welche Gesetze der Immobilienwirtschaft gehören zum Wissensrepertoire des Maklers?

Verordnungen und Gesetze, die Ihr Makler kennen muss, sind eine ganze Menge: das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Geldwäschegesetz (GWG), das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), das Mietrecht, die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) inklusive des Maklerrechts sowie die Immobilienbewertungsverordnung (ImmoWErtV). Zwei aus dieser langen Liste schauen wir uns genauer an.

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1.November gültig, wurde das Gebäudeenergiegesetz eingeführt, um dabei zu helfen, die Klimaziele der Regierung bis 2030 umzusetzen. Vorherige Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) wurden damit ungültig.

Die energetischen Standards des GEG umzusetzen ist Pflicht, wenn eine Immobilie durch Kauf oder Erbe den Besitzer wechselt. Es sei denn, der vorherige Eigentümer hat sich bereits darum gekümmert. Nach dem Kauf eines Altbaus tritt eine zweijährige Frist ein, in der die energetischen Vorgaben umgesetzt werden müssen. Dazu zählt zum Beispiel die Umstellung des Heizungssystems auf erneuerbare Energien oder die Sanierung der Fassade.

 

Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)

Dieses Gesetz gibt es schon seit über 50 Jahren: 1971 eingeführt und 2015 abgeändert, regelt es, wann und wie ein Makler eine Provision erhält. Vermittelt jemand beispielsweise preisgebundenen Wohnraum und öffentlich geförderte Wohnungen, erhält er kein Vermittlungsentgelt. Wirtschaftliche Verflechtungen müssen zudem ausgeschlossen sein, ein Makler muss stets unabhängig bei der Wohnungsvermittlung handeln.

Um Fehler zu vermeiden und Bußgelder zu umgehen – die es etwa beim GEG geben kann - ist es auf jeden Fall ratsam, sich einen Experten an die Seite zu holen. Lassen Sie sich von einem Immobilienmakler beraten, der, wie Sie jetzt wissen, ein breites Wissen vorweisen kann und in allen Verkaufslagen kompetent berät.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder / und suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: 

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ilixe48 /Depositphotos.com

 

Optional Tagline

CTA Headline zur News

07131.39 08 5-0

Fragen Sie sich: Welches Argument würde mich als Besucher jetzt dazu bringen, meine Kontaktdaten zu hinterlassen? Begriffe, die wenig Aufwand und niederschwellige Kosten/Nutzen suggerieren, erleichtern den Zugang zu Ihren Besuchern: „unverbindlich“, „kostenlos“, „schnell“ sind bewährte Triggerworte für Call to Actions.

Aktuelle Immobilienabgebote in Heilbronn und Umgebung

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Impressum
Datenschutz

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr

{ "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 235 in file \/homepages\/17\/d86879893\/htdocs\/2022.wernerimmobilien.com\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }