Angebotsverfahren
Das digitale Angebotsverfahren erfolgt an alle möglichen Kaufinteressenten mit einer digitalen Einladung. Einmal per E-Mail, aber auch auf dem Handy. Mit dem Teilnahme-Button „Ich möchte am digitalen Angebotsverfahren teilnehmen“ können Sie ganz bequem von zu Hause aus ein Angebot abgeben.
Was ist das beste und neueste für dieses digitale Angebotsverfahren für die Verkäufer?
Es hilft Ihnen als Verkäufer den besten und vor allem den aktuellen Marktpreis für Ihre Immobilie zu erzielen.
Grundprinzip:
- Gemeinsame Festlegung eines attraktiven Startpreises (Mindestgebot)
- Definition der einzuladende Interessentenkreis
- Angebotsverfahrensdauer festlegen
- Angebotsverfahren programmieren
- Angebotsverfahren freigeben
- Angebotsverfahren starten
- Angebotsverlauf ist offen einsehbar (Bieter und Anbieter)
- Die Bieternamen sind anonymisiert
- Dynamische Fristverlängerung (verlängert sich bei einem neuen Gebot in den letzten 15 Minuten um weitere 15 Minuten, damit jeder eine faire Chance erhält, sein bestes Angebot abgeben zu können)
- Vorm Ende der Angebotsfrist werden alle Teilnehmer automatisch benachrichtigt
- Wir besprechen alle eingegangene Angebote mit Ihnen
- Auf dieser Basis treffen Sie alle weiteren Entscheidungen
FAQ
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Angebotsverfahren. Für weitere Fragen können Sie uns auch kontaktieren.
Nein, nur dem Makler persönlich bekannte und von ihm persönlich eingeladene Kaufinteressenten können am Angebotsverfahren teilnehmen.
Der Interessent mit dem aktuellen Höchstangebot wird sofort per E-Mail und SMS benachrichtigt, sobald ein neues Kaufangebot abgegeben wurde.
Nein, wir respektieren und schützen die Privatsphäre unserer Kunden. Die Namen aller Bieter werden nur anonymisiert angezeigt. (Kunde1, Kunde 2 etc.)
Bis zur Abgabe Ihres ersten Angebotes können Sie grundsätzlich fast alle Ihrer Daten ändern, inkl. E-Mail und Mobilnummer. Nach Abgabe, kann allerdings nur noch der Kaufpreis und ggf. Ihre Käuferunterlagen angepasst werden.
Nein. Im Gegensatz zur Versteigerung (§ 156 BGB) besteht beim digitalen Angebotsverfahren für den Eigentümer kein Zwang, das Höchstangebot anzunehmen. Das Verfahren bietet dagegen den teilnehmenden Kaufinteressenten die Möglichkeit, in einem transparenten und bequemen Prozess Ihre Traumimmobilie zum fairen Preis zu kaufen. Die endgültige Entscheidung, ob bzw. zu welchem Preis und an welchen Kaufinteressenten am Ende verkauft wird, obliegt allerdings ausschließlich dem Verkäufer.