19/12/2022 | News
Erbschafts- und Schenkungssteuer – Steigerung bis 60 Prozent
Ab dem 1. Januar 2023 wird es deutlich (drastisch) teurer, etwas zu vererben oder zu verschenken. Grund ist das – im September 2022 (JStG 2022; 20/3879) von der Bundesregierung beschlossene neue JStG 2022 Jahressteuergesetz. In diesem Gesetz ist der Paragraf verankert: Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung – Umsetzung des Koalitionsvertrages – nach dem sechsten Abschnitt des zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021.
Lesen Sie HIER den gesamten Artikel, welcher am 17.11.2022 auf der Homepage des Business Leaders veröffentlicht wurde.
Kommentar zum Artikel "Erbschafts- und Schenkungssteuer - Frist bis 31.12.2022 - drastische Erhöhung":
Das, was wir jetzt erleben, ist die logische Konsequenz der staatlichen Verschuldungsdynamik seit Corona. Der Staat hat eine noch nie dagewesene Verschuldungsquote und geht jetzt ganz gezielt an die Bevölkerungsgruppe heran, die über Jahrzehnte durch Sparsamkeit und Tüchtigkeit Vermögen aufgebaut hat: Die Immobilieneigentümer.
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